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Der strafrechtliche Schutz vor der Ausbeutung der Arbeitskraft unter besonderer Berücksichtigung des § 233 StGB
Denkt man an den Schutz der Arbeitskraft im weiteren Sinne, so liegt die Assoziation mit den Sicherungssystemen des Sozialstaates nahe. Neben dem Arbeitslosengeld I besteht mit dem Arbeitslosengeld II eine weitere Grundsicherung für Arbeitssuchende. Ferner bestehen klassische Risikoversicherungen, die etwa die Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfallereignisses absichern. Ausgangspunkt dieser Sicherungssysteme ist somit immer der Wegfall der Arbeitskraft als Einnahmequelle aufgrund eines ...

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